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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kraft & Co. GmbH

 

Allgemeine Vertragsbedingungen für Tätigkeit als Schifffahrts- bzw. Gütersachverständiger        
  1. Vertragsbestandteil
    Diese „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (Kraft & Co. GmbH). Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers verpflichten den Auftragnehmer nicht, auch wenn der Auftragnehmer nicht ausdrücklich widerspricht oder ungeachtet entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos Leistungen erbringt oder Leistungen des Auftraggebers annimmt, es sei denn, dass der Auftragnehmer die abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ausdrücklich und schriftlich anerkennt. Diese „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ sind ausschließlich für Verträge mit Unternehmern konzipiert. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln.
  2. Auftragserteilung
    Der Auftrag wird mündlich oder auf Verlangen eines Vertragspartners schriftlich erteilt.
  3. Ausführung des Auftrages
    Die Ausführung eines Auftrages, wie z. B. die Erstellung eines Gutachtens oder die Aufmachung einer Schadens- oder Werttaxe, erfolgt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Sachverständigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf Kosten des Auftraggebers die notwendigen und üblichen Untersuchungen vorzunehmen, Erkundigungen einzuholen, Nachforschungen anzustellen, Reisen und Besichtigungen vorzunehmen sowie Fotos und andere Belege zu fertigen oder fertigen zu lassen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf, sofern es sich nicht um ungewöhnlich hohe Kosten oder ungewöhnliche Maßnahmen handelt.
  4. Pflichten des Auftraggebers
    Der Auftraggeber macht dem Auftragnehmer alle zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Angaben, händigt ihm die notwendigen Unterlagen aus und gewährt ihm jede erforderliche Unterstützung. Wird der Auftrag auf die Vertretung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer gegenüber Dritten ausgedehnt, ist der Auftragnehmer auf Verlangen dazu schriftlich zu bevollmächtigen.
  5. Vergütung
    Für seine Leistungen hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung nach den Sätzen, die von freiberuflich tätigen Schifffahrts- und Gütersachverständigen üblicherweise berechnet werden. Besteht ein Voranschlag oder eine Vereinbarung für die Vergütung, muss der Auftraggeber benachrichtigt werden, wenn bei der Ausführung des Auftrages zu erkennen ist, dass die Arbeiten wegen einer nicht vorausgesehenen Ausdehnung nicht zu der vorveranschlagten bzw. vereinbarten Vergütung weitergeführt werden können. Entscheidet sich der Auftraggeber dann für eine Rücknahme des Auftrages, so hat er eine dem Umfang der geleisteten Arbeit entsprechende Vergütung zu zahlen. Rechnungen des Auftragnehmers sind vom Auftraggeber sofort nach Erhalt zu bezahlen; dies gilt auch unabhängig davon, ob der Inhalt eines vom Auftragnehmer gefertigten Gutachtens zu Ersatzleistungen Dritter führt oder nicht. Die Höhe der gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen bestimmt sich nach § 288 BGB.
  6. Verwertung der Leistungen
    Die Leistungen des Auftragnehmers dürfen nur in der speziellen Sache, für die der Auftrag erteilt wurde, verwertet werden. Für eine anderweitige Verwendung ist die schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers erforderlich. Der Auftragnehmer behält an den von ihm erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht.
  7. Gewährleistung
    Der Auftraggeber hat jede einzelne Leistung des Auftragnehmers unverzüglich und in jeder Hinsicht auf erkennbare sowie auf typische Abweichungen qualitativer, quantitativer oder sonstiger Art zu untersuchen und diese Abweichungen unverzüglich schriftlich unter genauer Bezeichnung der Art und des Umfangs unmittelbar dem Auftragnehmer mitzuteilen; andernfalls gilt die Leistung als ordnungsgemäß, genehmigt und abgenommen. Bei berechtigten Beanstandungen kann der Auftraggeber innerhalb angemessener Frist nach Mitteilung eines Mangels nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften von dem Auftragnehmer Nacherfüllung verlangen. Für den Fall, dass die Nacherfüllung endgültig misslingt, nicht möglich ist oder nicht innerhalb angemessener Zeit vorgenommen wird, ist der Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, entweder nach Fristsetzung binnen einer Ausschlussfrist von 4 Wochen nach Fristablauf von dem Vertrag zurückzutreten oder die vereinbarte Vergütung zu mindern. Der Auftragnehmer ist ungeachtet der Rechtsbehelfe des Auftraggebers stets berechtigt, eine mangelhafte Leistung nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Vorbehaltlich anderslautender schriftlich bestätigter Zusagen sowie vorbehaltlich arglistigen Verschweigens des Auftragnehmers bestehen keine weitergehenden Ansprüche des Auftraggebers wegen der mangelhaften Leistung. Unberührt bleiben kraft Gesetzes begründete Ansprüche auf Schadensersatz nach Maßgabe der Regelung in Ziffer 8. Jegliche Ansprüche des Auftraggebers wegen mangelhafter Leistung verjähren 1 Jahr nach Abnahme des Gutachtens bzw. der Schadens- oder Werttaxe. Unberührt bleiben Ansprüche auf Schadensersatz wegen Vorsatzes und aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ohne Verzicht auf weitergehende gesetzliche Rechte ist der Auftragnehmer berechtigt, ersatzlos von dem Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber der Geltung dieser allgemeinen Vertragsbedingungen widerspricht, wenn der Auftraggeber kein Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögens des Auftraggebers beantragt wird, wenn der Auftraggeber ohne Darlegung eines rechtfertigenden Grundes wesentliche Verpflichtungen, die gegenüber dem Auftragnehmer oder gegenüber Dritten fällig sind, nicht nachkommt, wenn der Auftraggeber nicht zutreffende Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit macht, wenn der Auftragnehmer unverschuldet selbst nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert wird oder wenn dem Auftragnehmer die Erfüllung seiner Leistungsverpflichtung aus sonstigen Gründen nicht mehr mit Mitteln möglich ist, die unter Berücksichtigung der eigenen oder der bei Vertragsschluss erkennbaren berechtigten Belange des Auftraggebers sowie insbesondere der vereinbarten Gegenleistung zumutbar sind.
  8. Schadensersatz
    Ausgenommen der Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ist der Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrages und außervertraglich ohne Verzicht auf die gesetzlichen Voraussetzungen nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu Schadensersatzleistungen verpflichtet. Diese Bestimmungen gelten auch bei Verletzung von Gewährleistungspflichten sowie im Falle des Verzuges:
    a) Der Auftraggeber ist in erster Linie zur Wahrnehmung eines Nacherfüllungsangebotes verpflichtet und kann Schadensersatz nur wegen verbleibender Nachteile, in keinem Fall jedoch an Stelle anderer Rechtsbehelfe verlangen.
    b) Der Auftragnehmer haftet nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher und bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung sonstiger dem Auftraggeber gegenüber obliegender Pflichten.
    c) Im Falle der Haftung ersetzt der Auftragnehmer unter Berücksichtigung der Grenzen nach lit d. den nachgewiesenen Schaden des Auftraggebers in dem Umfang, wie er im Hinblick auf Schadenseintritt und Schadenshöhe für den Auftragnehmer bei Vertragsschluss als Folge der Pflichtverletzung voraussehbar und für den Auftraggeber nicht abwendbar war. Auf besondere Risiken, atypische Schadensmöglichkeiten und ungewöhnliche Schadenshöhen hat der Auftraggeber den Auftragnehmer vor Vertragsschluss schriftlich hinzuweisen.
    d) Der Auftragnehmer haftet nicht für entgangenen Gewinn und ideelle Beeinträchtigung.
    e) Die vorstehenden Bestimmungen zur Haftung des Auftragnehmers gelten auch für gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sowie für die persönliche Haftung der angestellten Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
  9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort ist die berufliche Niederlassung des Auftragnehmers (Hamburg). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, Hamburg. Für die vertraglichen und außervertraglichen Rechtsbeziehungen mit dem Auftraggeber gilt ausschließlich deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages mit dem Auftragnehmer einschließlich dieser „Allgemeinen Vertragsbedingungen für Tätigkeit als Schifffahrts- bzw. Gütersachverständiger“ ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 
Allgemeine Vertragsbedingungen als PDF-Download.

 


 

Ausschreibungs- und Verkaufsbedingungen für beschädigte und notleidende Güter         
  1. Diese „Ausschreibungs- und Verkaufsbedingungen für beschädigte und notleidende Güter“ sind für Verträge konzipiert, die nicht unter die besonderen Bestimmungen des Verbrauchsgüterkaufs (§§ 474 ff. BGB) fallen. Im Namen und für Rechnung wen es angeht werden ausschließlich beschädigte und/oder notleidende Güter zum Verkauf ausgeschrieben oder verkauft.
  2. Der Verkäufer bietet die Ware ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen an. In einer speziellen Ausschreibung vom Verkäufer genannte Einzelregelungen gehen diesen allgemeinen Bedingungen vor. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.
  3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers/Bieters verpflichten den Verkäufer nicht, auch wenn er nicht ausdrücklich widerspricht oder ungeachtet entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Käufers vorbehaltlos Leistung erbringt oder Leistungen des Käufers/Bieters annimmt.
  4. Der Käufer/Bieter ist aufgefordert, auf sein Risiko die Ware am Lagerort während der üblichen Arbeitszeiten gegen Zahlung entstehender Kosten zu besichtigen.
  5. Der Käufer/Bieter ist für einen Zeitraum von 1 Woche nach Ablauf der Bietungsfrist an sein Gebot gebunden.
  6. Die Ware wird in dem Zustand verkauft, in dem sie sich zur Zeit des Zuschlages bzw. Abschluss des Kaufvertrages befindet. Die Lieferung der Ware erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine schriftliche Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat.
  7. Es gilt als vereinbart, dass alle Erklärungen, Ausschreibungen, Vertragsannahmen etc. vom Verkäufer unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, richtigen und vollständigen Selbstbelieferung stehen, sofern der Verkäufer bei Abgabe solcher Erklärungen nicht die Verfügungsmacht über die Ware besitzt. Dies gilt auch, wenn die genannten Erklärungen keinen Hinweis auf eine fehlende Verfügungsmacht über die Ware enthalten, wozu in keinem Falle eine Verpflichtung besteht. Erlangt der Verkäufer nicht die rechtliche Verfügungsgewalt über die Ware, beschränkt sich die Haftung auf die Rückzahlung des bereits gezahlten Verkaufspreises. Weitere Ansprüche stehen dem Bieter/Käufer nicht zu.
  8. Der Kaufvertrag kommt zu Stande, wenn der Verkäufer die Annahme des Angebots erklärt. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet ein Gebot zu akzeptieren und kann ohne Angabe von Gründen zu jeder Zeit vor Zuschlagserteilung bzw. Kaufvertragsabschluss die Ware oder Teile davon vom Angebot zurückziehen.
  9. Derjenige, dem der Zuschlag erteilt wird, erhält unverzüglich Nachricht. Der Käufer ist verpflichtet, die Zahlung des gebotenen Kaufpreises unverzüglich nach Erhalt der Rechnung für den Verkäufer kostenfrei auf das angegebene Konto zu überweisen. Die Höhe der gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen bestimmt sich nach § 288 BGB.
  10. Geht der Rechnungsbetrag nicht fristgemäß beim Verkäufer ein, ist dieser berechtigt, die Ware nach seiner Wahl anderweitig zu verkaufen. Der Käufer ist verpflichtet, einen eventuell entstehenden Mindererlös zzgl. angefallener Kosten an den Verkäufer zu zahlen. Ein Anspruch des Käufers auf einen eventuellen Mehrerlös besteht nicht.
  11. Für die Berechnung des Kaufpreises wird die angegebene Menge zu Grunde gelegt und vom Käufer als endgültig anerkannt. Für den Fall, dass eine Circa-Menge angegeben wurde, wird zunächst diese der Berechnung zu Grunde gelegt. Der Käufer muss auf seine Kosten innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Ware die tatsächliche Menge auf eine vom Verkäufer ausdrücklich akzeptierte Art und Weise feststellen lassen. Ansprüche des Käufers hinsichtlich der in Ziffer 17 benannten Lagerkosten bzw. Liegegelder sind vom Käufer unverzüglich zu belegen. Danach besteht kein Anspruch auf Erstattung.
  12. Der Verkäufer haftet nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher oder bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung sonstiger dem Käufer/Bieter gegenüber obliegender Pflichten. Unabhängig hiervon haftet der Verkäufer für Schäden aus schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Falle der Haftung ersetzt der Verkäufer den nachgewiesenen Schaden des Käufers/Bieters in dem Umfang, wie er im Hinblick auf Schadenseintritt und Schadenshöhe für den Verkäufer bei Vertragsabschluss als Folge der Pflichtverletzung voraussehbar und für den Käufer/Bieter nicht abwendbar war. Der Verkäufer haftet nicht für entgangenen Gewinn und ideelle Beeinträchtigung.
  13. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, hat der Käufer alle evtl. erforderlichen Papiere für z.B. die Ein- und Ausfuhr etc. selbst zu beschaffen. Er ist verpflichtet, alle gesundheitspolizeilichen und/oder sonstige öffentlich-rechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit der Ware zu beachten.
  14. Mit dem Abschluss des Kaufvertrages bzw. Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Güter auf den Käufer über.
  15. Mit vollständigem Eingang des Kaufpreises beim Verkäufer geht das Eigentum an der Ware auf den Käufer über. Gleichzeitig wird dem Käufer das Lieferpapier zur Verfügung gestellt.
  16. Für den Fall, dass der Verkäufer aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht in der Lage ist, die Ware oder Teile hiervon zu liefern, wird er den entsprechenden Teil des Kaufpreises dem Käufer zurückerstatten.
  17. Falls nicht anders vereinbart, gehen die Lagerkosten bzw. Liegegelder oder ähnliches nur bis zu 3 Tagen nach Zuschlagserteilung bzw. Kaufvertragsabschluss zu Lasten des Verkäufers, danach zu Lasten des Käufers. Bei Verkauf ab Kai gehen die vollen Kaiumschlagkosten zu Lasten des Käufers.
  18. Rechte des Käufers zur Aufrechnung gegen Ansprüche des Verkäufers sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch aus eigenem Recht des Käufers begründet und entweder rechtskräftig festgestellt oder fällig oder unbestritten ist oder vom Verkäufer schriftlich anerkannt wurde.
  19. Mit Abgabe eines Gebots bzw. mit Abschluss des Kaufvertrages werden diese Bedingungen anerkannt.
  20. Die Verjährungsfrist für alle gegen den Verkäufer gerichteten Ansprüche des Käufers/Bieters beträgt 1 Jahr nach Übergabe der Ware.
  21. Erfüllungs-, Leistungs- und Zahlungsort für alle Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen des Verkäufers mit dem Käufer ist der Sitz des Verkäufers. Diese Regelung gilt auch, wenn der Verkäufer für den Käufer Leistungen an einem anderen Ort ausführt oder erbrachte Leistungen rückabzuwickeln sind. Absprachen zur Kostentragung beinhalten keine Änderung der vorstehenden Erfüllungsortregelung. Der Verkäufer ist berechtigt, den Käufer auch an jedem Ort zu verklagen, an dem er einen Wohnsitz, eine Niederlassung oder Vermögen hat.
  22. Für alle vertraglichen und außergerichtlichen Rechtsbeziehungen mit dem Käufer/Bieter gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  23. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, sofern der Käufer/Bieter Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, Hamburg.
  24. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages mit dem Käufer/Bieter einschließlich dieser „Ausschreibungs- und Verkaufsbedingungen für beschädigte und notleidende Güter“ ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamem möglichst nahe kommt.

 
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